Bestattung

Niemand soll in seiner Trauer allein bleiben. Deshalb stehen die Pfarrerinnen und die Pfarrer, die die Vakaturvertretung im Pfarramt übernommen haben, Ihnen zur Seite und nehmen sich Zeit, um Sie in Ihrer Trauer zu begleiten.

In einem Gespräch besprechen sie mit Ihnen die Gestaltung der Trauerfeier.

Die kirchliche Bestattung setzt voraus, dass der/die Verstorbene der evangelischen Kirche angehörte. Auf Wunsch der Eltern können auch ungetauft verstorbene Kinder kirchlich bestattet werden. Dasselbe gilt auch für totgeborene Kinder. Keinem Gemeindemitglied darf aufgrund seiner Todesumstände die kirchliche Bestattung verweigert werden.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin für die Bestattung und das Trauergespräch.

Sie finden den Pfarrer oder die Pfarrerin, die die Vertretung hat, bei den Meldungen.

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